Aufrechnung mit einem Lieferanten korrekt erklären

Eine Aufrechnungserklärung gegenüber einem Lieferanten beendet offene Forderungen teilweise oder vollständig, ohne dass beide Seiten die Beträge einzeln überweisen müssen. Typisch ist die Situation, dass ein Unternehmen eine Rechnung für Waren oder Dienstleistungen schuldet, zugleich aber einen Anspruch gegen denselben Lieferanten besitzt, etwa wegen einer Gutschrift, einer Überzahlung, eines Schadens oder einer Rückerstattung.

Damit die Verrechnung wirksam und nachvollziehbar erfolgt, sollte das Schreiben die beteiligten Forderungen eindeutig benennen. Dazu gehören Rechnungsnummern, Beträge, Fälligkeiten und der Zeitpunkt, zu dem die Aufrechnung erklärt wird. Eine klare Vorlage reduziert das Risiko, dass der Geschäftspartner die Erklärung wegen unbestimmter Angaben zurückweist.

Rechtlich beruht die Aufrechnung grundsätzlich auf den §§ 387 ff. BGB. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein; ein Musterschreiben ersetzt deshalb keine Prüfung des Einzelfalls. Bei größeren Beträgen, bestrittenen Gegenforderungen oder einer drohenden Insolvenz ist eine juristische Beratung sinnvoll.

Wann eine Aufrechnung zulässig ist

Für eine wirksame Aufrechnung müssen sich zwei Personen gegenseitig Geld schulden. Das Unternehmen ist beispielsweise Schuldner einer Lieferantenrechnung und zugleich Gläubiger einer Schadensersatzforderung gegen den Lieferanten. Beide Forderungen müssen grundsätzlich gleichartig sein, wobei Geldforderungen regelmäßig miteinander verrechnet werden können.

Die Gegenforderung muss außerdem bestehen, fällig und durchsetzbar sein. Eine noch nicht fällige Forderung kann normalerweise nicht zur Aufrechnung verwendet werden. Ebenso problematisch ist ein Anspruch, dessen Grundlage vollständig unklar oder bereits rechtskräftig ausgeschlossen ist. Bei einer bestrittenen Forderung sollte im Schreiben deutlich zwischen der Erklärung und der rechtlichen Begründung unterschieden werden.

Auch Vertragsklauseln können eine Aufrechnung beschränken. In Einkaufsbedingungen, Rahmenverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich gelegentlich Regelungen, nach denen eine Verrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt ist. Vor dem Versand sollten deshalb Vertrag, Lieferbedingungen und bisherige Korrespondenz geprüft werden.

Welche Angaben das Schreiben braucht

Die Erklärung muss erkennen lassen, dass der Absender tatsächlich aufrechnen will. Formulierungen wie „Wir bitten um Berücksichtigung“ oder „Bitte verrechnen Sie den Betrag“ können zu unverbindlich sein. Eindeutiger ist: „Hiermit erklären wir die Aufrechnung mit unserer Gegenforderung in Höhe von … gegen Ihre Forderung aus …“

Beide Forderungen sollten so beschrieben werden, dass keine Verwechslung möglich ist. Bei der Lieferantenforderung gehören Name des Gläubigers, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Bruttobetrag und gegebenenfalls der noch offene Restbetrag in das Schreiben. Die Gegenforderung wird mit ihrem Entstehungsgrund, dem Akten- oder Vorgangszeichen und dem exakten Betrag angegeben.

Wird nur ein Teilbetrag verrechnet, muss der verbleibende Saldo ausdrücklich genannt werden. Bei einer vollständigen Aufrechnung sollte das Schreiben ausweisen, dass die Forderungen bis zur Höhe des niedrigeren Betrags erlöschen. Ein möglicher Überschuss bleibt bestehen und ist entweder zu zahlen oder gesondert zu klären.

Vorlage für die Erklärung

Die folgende Vorlage lässt sich an geschäftliche Briefstandards nach DIN 5008 anpassen. Sie eignet sich für eine Aufrechnung zwischen Unternehmen, wenn die Forderungen ausreichend dokumentiert und die vertraglichen Bedingungen geprüft wurden.

[Absenderunternehmen]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Lieferantenname]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Aufrechnung unserer Gegenforderung mit Ihrer Rechnung Nr. [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Ihrer Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] besteht zu unseren Lasten eine offene Forderung in Höhe von [Betrag] Euro [einschließlich Umsatzsteuer].

Gleichzeitig steht uns gegen Sie eine fällige Gegenforderung in Höhe von [Betrag] Euro aus [genaue Bezeichnung, zum Beispiel Gutschrift, Rückerstattung, Schadensersatz oder Überzahlung] zu. Die Forderung ergibt sich aus [Beleg, Vereinbarung oder Vorgangsnummer] vom [Datum].

Hiermit erklären wir die Aufrechnung unserer Gegenforderung in Höhe von [Betrag] Euro gegen Ihre oben genannte Forderung. Die Forderungen erlöschen in dieser Höhe. Nach der Verrechnung verbleibt ein zu zahlender Restbetrag von [Betrag] Euro / kein offener Restbetrag.

Bitte bestätigen Sie uns die Berücksichtigung der Aufrechnung in Ihrer Buchhaltung und teilen Sie uns mit, falls Sie der Gegenforderung oder der Verrechnung widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Funktion]
[Unternehmen]

Bei einem rein elektronischen Versand sollte die Nachricht von einer vertretungsberechtigten oder intern zuständigen Person kommen. Anlagen wie Gutschriften, Prüfberichte, E-Mail-Verläufe oder Zahlungsbelege helfen, den Anspruch zu belegen. Für die laufende Korrespondenz können auch weitere Geschäftsvorlagen angefragt werden, wenn ein Unternehmen ein einheitliches Dokumentenformat benötigt.

Beträge, Umsatzsteuer und Buchhaltung

Eine Aufrechnung verändert nicht automatisch den ursprünglichen Rechnungsbeleg. Die Lieferantenrechnung bleibt als Buchungs- und Nachweisdokument bestehen. Das Schreiben dokumentiert lediglich, dass eine Forderung mit einer Gegenforderung verrechnet wurde. Deshalb sollten Rechnungsnummern, Gutschriften und Buchungstexte aufeinander abgestimmt sein.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Umsatzsteuer. Eine Aufrechnung ist grundsätzlich kein Ersatz für eine ordnungsgemäße Rechnung oder Gutschrift. Wird eine Lieferung nachträglich gemindert, etwa wegen eines Preisnachlasses oder einer Retoure, kann eine Rechnungskorrektur erforderlich sein. Die steuerliche Behandlung hängt vom tatsächlichen Geschäftsvorgang ab und sollte mit der Buchhaltung oder steuerlichen Beratung abgestimmt werden.

Sachverhalt Erforderliche Angabe Typische Folge
Vollständige Verrechnung Betrag beider Forderungen und eindeutige Rechnungsdaten Beide Forderungen erlöschen bis zur Höhe des niedrigeren Betrags
Teilweise Verrechnung Aufrechnungsbetrag und verbleibender Saldo Der Restbetrag bleibt zur Zahlung offen
Gutschrift des Lieferanten Gutschriftsnummer, Datum und Betrag Gutschrift wird gegen offene Rechnung gestellt
Schadensersatzforderung Ursache, Belege und Berechnung Risiko eines Streits über Grund und Höhe
Mehrere offene Rechnungen Zuordnung jeder Forderung Vermeidung einer unklaren oder falschen Verrechnung
Vertraglicher Aufrechnungsausschluss Prüfung der Klausel und Ausnahmen Aufrechnung kann eingeschränkt oder ausgeschlossen sein

Die Buchhaltung sollte das Schreiben zusammen mit den zugrunde liegenden Belegen archivieren. Bei digitalen Dokumenten empfiehlt sich eine unveränderbare Ablage mit nachvollziehbarem Dateinamen und Versandnachweis. Aufbewahrungsfristen richten sich nach Steuer- und Handelsrecht; relevante Unterlagen dürfen nicht einfach nach Abschluss des Vorgangs gelöscht werden.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Zahlung

Die Aufrechnung ist von einem Zurückbehaltungsrecht zu unterscheiden. Bei der Aufrechnung wird eine eigene Gegenforderung verwendet, um die Forderung des Geschäftspartners zum Erlöschen zu bringen. Ein Zurückbehaltungsrecht bedeutet dagegen meist, dass eine Leistung vorübergehend verweigert wird, weil die andere Seite ihre Verpflichtung nicht erfüllt hat.

Auch eine Minderung, eine Anfechtung oder ein Widerruf haben andere rechtliche Voraussetzungen. Wer beispielsweise eine Rechnung wegen mangelhafter Ware nicht vollständig bezahlt, sollte nicht automatisch von einer Aufrechnung ausgehen. Erst wenn ein eigener, bezifferbarer Anspruch besteht und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, kommt eine Verrechnungserklärung in Betracht.

Bei mehreren Forderungen sollte die Reihenfolge sorgfältig festgelegt werden. Ohne klare Zuordnung kann später Streit darüber entstehen, welche Rechnung durch welchen Betrag ausgeglichen wurde. Eine Formulierung wie „gegen Ihre Forderungen aus den Rechnungen Nr. …, … und … in dieser Reihenfolge“ schafft mehr Sicherheit als ein allgemeiner Hinweis auf sämtliche offenen Posten.

Fehler vermeiden und Nachweise sichern

Häufig fehlt in Aufrechnungsschreiben die eindeutige Willenserklärung. Ein Lieferant sollte nicht aus einer bloßen Zahlungsdifferenz oder einer beiliegenden Gutschrift erraten müssen, dass eine Aufrechnung beabsichtigt ist. Ebenso kritisch sind gerundete Beträge, fehlende Fälligkeiten oder nicht beigefügte Nachweise zur Gegenforderung.

Eine weitere Fehlerquelle ist die Verrechnung mit einer Forderung, die einer anderen Person zusteht. Die notwendige Gegenseitigkeit fehlt beispielsweise, wenn die Rechnung an ein Unternehmen gerichtet ist, die Gegenforderung aber einer verbundenen Gesellschaft oder einer Privatperson gehört. In solchen Fällen ist eine gesonderte Abtretung oder Vereinbarung erforderlich.

Vor dem Versand hilft eine kurze Dokumentenprüfung. Wer zusätzlich persönliche Daten oder gespeicherte Geschäftsinformationen bei einem Vertragspartner anfordern möchte, findet im Beitrag zum DSGVO-Auskunftsantrag eine passende Orientierung. Die dortige Thematik ist von der Aufrechnung getrennt, kann aber bei der Klärung von Vertrags- und Kundendaten relevant sein.

Checkliste für den Versand

  • Vertragsbedingungen und mögliche Aufrechnungsausschlüsse prüfen.
  • Lieferantenforderung und Gegenforderung mit Nummer, Datum und Betrag belegen.
  • Fälligkeit, Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Forderungen kontrollieren.
  • Teil- oder Vollaufrechnung sowie den verbleibenden Saldo ausdrücklich benennen.
  • Schreiben, Anlagen und Versandnachweis für die Buchhaltung archivieren.

Bei besonderen Vertragsverhältnissen sollte die Vorlage angepasst werden. Das gilt etwa für Dauerschuldverhältnisse, internationale Lieferungen, verbundene Unternehmen oder Forderungen aus Mängeln. Auch eine Kündigung eines separaten Vertrags, beispielsweise mit einer Bausparvertrag-Kündigung, ersetzt keine Aufrechnungserklärung und sollte in einem eigenen Schreiben behandelt werden.

Eine präzise Erklärung schafft Klarheit über Betrag, Rechtsgrund und Zahlungsfolge. Vor dem Absenden sollten alle Angaben mit den Buchungsunterlagen übereinstimmen. So erhält der Lieferant eine belastbare Grundlage für seine Kontierung, während das Unternehmen seine Gegenforderung nachvollziehbar und fristgerecht geltend macht.