Eidesstattliche Versicherung bei der Vermögensauskunft: Mustertext
Eine Vermögensauskunft legt die wirtschaftlichen Verhältnisse einer zahlungspflichtigen Person offen. Sie wird in der Regel im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher aufgenommen. Dabei muss der Schuldner Angaben zu Einkommen, Bankkonten, Wertgegenständen, Immobilien, Forderungen und weiteren Vermögenspositionen machen.
Die anschließende Versicherung an Eides statt bestätigt, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Ein geeigneter Mustertext kann bei der Vorbereitung helfen, ersetzt jedoch weder das amtliche Formular noch die persönliche Belehrung durch den Gerichtsvollzieher. Entscheidend ist, dass sämtliche Angaben wahrheitsgemäß und nachvollziehbar erfolgen.
Wer eine solche Erklärung vorbereiten muss, sollte vorhandene Unterlagen rechtzeitig zusammentragen. Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Rentenbescheide, Versicherungsunterlagen, Fahrzeugpapiere und Nachweise über laufende Verpflichtungen erleichtern die korrekte Aufnahme des Vermögensverzeichnisses.
Zweck Der Versicherung An Eides Statt
Die Erklärung dient dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Vermögensverzeichnisses besonders verbindlich zu bestätigen. Sie soll dem Gläubiger ermöglichen, die wirtschaftliche Situation des Schuldners einzuschätzen und gegebenenfalls weitere Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Versicherung wird nicht freiwillig als allgemeine Auskunft gegenüber einem Unternehmen abgegeben. Sie steht normalerweise im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Der Gerichtsvollzieher fordert zur Abgabe auf und erläutert, welche Angaben erforderlich sind und welche Folgen falsche oder unvollständige Aussagen haben können.
Ein bloßes Weglassen einzelner Vermögenswerte genügt deshalb nicht. Auch kleinere Guthaben, Ansprüche gegen Dritte oder wertvolle Gegenstände können relevant sein. Bestehen Unsicherheiten, sollte die betreffende Position angegeben und kurz erklärt werden, statt sie eigenständig als unwichtig einzustufen.
Rechtlicher Rahmen Und Ablauf
Die Vermögensauskunft ist im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht insbesondere in § 802c ZPO geregelt. Der Schuldner muss ein Vermögensverzeichnis vorlegen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Zum Termin sollte die betroffene Person einen gültigen Ausweis und alle verfügbaren Unterlagen mitbringen. Der Gerichtsvollzieher fragt die einzelnen Vermögensbereiche ab und trägt die Informationen in ein amtliches Verzeichnis ein. Nach der Prüfung wird die Erklärung abgegeben und protokolliert.
Eine Verweigerung kann erhebliche Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, eine Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe oder weitere Vollstreckungsschritte möglich. Die sogenannte Erzwingungshaft ersetzt keine Zahlung und dient ausschließlich dazu, die Abgabe der Auskunft durchzusetzen.
Bestandteile Eines Geeigneten Mustertexts
Ein privater Mustertext sollte klar erkennen lassen, auf welches Vermögensverzeichnis er sich bezieht. Dazu gehören beispielsweise das Aktenzeichen, das Datum des Termins und die Bezeichnung des zuständigen Amtsgerichts oder Gerichtsvollziehers. Die endgültige Formulierung kann je nach verwendetem Formular abweichen.
Wichtig ist eine ausdrückliche Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind. Eine pauschale Formulierung ohne Bezug zu den tatsächlich erfassten Informationen ist weniger hilfreich als ein Text, der das konkrete Verzeichnis eindeutig bezeichnet.
Ein verwendbares Beispiel kann so aussehen:
Versicherung an Eides statt
In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger: [Name und Anschrift]
Schuldner: [Name und Anschrift]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen]versichere ich, [vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift], an Eides statt, dass ich die Angaben in dem heute aufgenommenen Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen vollständig und richtig gemacht habe.
Mir ist bekannt, dass eine vorsätzlich oder fahrlässig falsche beziehungsweise unvollständige Erklärung rechtliche Folgen haben kann. Ich wurde über die Bedeutung der Versicherung an Eides statt und die möglichen Konsequenzen einer unrichtigen Angabe belehrt.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift]
Dieser Mustertext ist als Orientierung gedacht. Wird die Erklärung direkt beim Gerichtsvollzieher abgegeben, verwendet dieser in der Regel ein eigenes Protokoll oder ein standardisiertes elektronisches Verfahren. Eine zusätzliche private Erklärung ist dann meist nicht erforderlich.
Angaben Im Vermögensverzeichnis
Das Verzeichnis kann zahlreiche Lebensbereiche betreffen. Dazu zählen unter anderem Bankkonten, Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien, Gesellschaftsanteile, Versicherungen, regelmäßige Einkünfte und Ansprüche gegenüber Arbeitgebern oder anderen Personen.
Auch laufende Zahlungsverpflichtungen sollten korrekt berücksichtigt werden. Dazu gehören Mietschulden, Unterhaltsverpflichtungen, Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Vermögensauskunft verlangt keine ausführliche persönliche Begründung der finanziellen Notlage, sondern konkrete und überprüfbare Angaben.
| Bereich | Typische Angaben | Sinnvolle Nachweise |
|---|---|---|
| Einkommen | Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Nebenverdienste | Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag |
| Bankverbindungen | Konten, Guthaben, Sparanlagen | Kontoauszüge, Bankbescheinigungen |
| Fahrzeuge | Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Eigentumsverhältnisse | Zulassungsbescheinigung |
| Immobilien | Grundstücke, Miteigentum, Nießbrauch | Grundbuchauszug, Kaufvertrag |
| Forderungen | Ansprüche gegen Kunden, Versicherungen oder Dritte | Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr |
| Versicherungen | Lebensversicherungen und Rückkaufswerte | Versicherungsscheine, aktuelle Auskunft |
Bei gemeinschaftlichen Konten oder gemeinsamem Eigentum muss der eigene Anteil nachvollziehbar angegeben werden. Wer ein Fahrzeug nur nutzt, aber nicht Eigentümer ist, sollte diese Tatsache ausdrücklich nennen. Gleiches gilt für Gegenstände, die sich im Besitz befinden, jedoch einer anderen Person gehören.
Folgen Falscher Oder Unvollständiger Angaben
Eine falsche Versicherung an Eides statt kann strafrechtliche Konsequenzen haben. § 156 StGB stellt die falsche Versicherung an Eides statt unter Strafe. Je nach Umständen können daneben zivilrechtliche Nachteile und weitere Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Nicht jede Unklarheit ist automatisch eine Straftat. Entscheidend ist unter anderem, ob eine Angabe bewusst falsch gemacht oder eine relevante Information absichtlich verschwiegen wurde. Trotzdem sollten Vermutungen nicht als sichere Tatsachen dargestellt werden. Bei unbekannten Beträgen kann eine vorläufige Angabe mit Hinweis auf die Unsicherheit sachgerechter sein.
Besondere Vorsicht ist bei selbstständigen Tätigkeiten geboten. Offene Kundenforderungen, Geschäftskonten, Warenbestände und betriebliche Geräte müssen gegebenenfalls getrennt vom Privatvermögen betrachtet werden. Eine aktuelle Reisekostenabrechnung ist zwar kein Bestandteil der Vermögensauskunft, kann bei Selbstständigen oder Arbeitnehmern jedoch als Beispiel für eine geordnete Dokumentation dienen.
Vorbereitung Auf Den Termin
Eine gute Vorbereitung verhindert widersprüchliche oder vergessene Angaben. Sinnvoll ist eine private Übersicht, die nach Vermögensarten gegliedert wird. Dabei sollten auch digitale Vermögenswerte, private Darlehen und regelmäßige Geldzuflüsse geprüft werden.
Die Unterlagen müssen nicht zwangsläufig vollständig kopiert werden, wenn der Gerichtsvollzieher sie nicht verlangt. Sie helfen jedoch dabei, Kontonummern, Vertragsdaten, Beträge und zeitliche Angaben korrekt zu nennen. Veraltete Informationen sollten als solche gekennzeichnet werden.
Folgende Schritte erleichtern die Vorbereitung:
- aktuelle Kontoauszüge und Nachweise über Sparguthaben zusammentragen
- Arbeits-, Renten- und Leistungsbescheide auf regelmäßige Einnahmen prüfen
- Fahrzeuge, Immobilien, Versicherungen und wertvolle Gegenstände erfassen
- offene Forderungen und private Darlehen schriftlich dokumentieren
- Aktenzeichen, Ladung und persönliche Ausweispapiere zum Termin mitnehmen
Wer bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat, sollte prüfen, ob seitdem wesentliche Änderungen eingetreten sind. Eine erneute Auskunft kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, insbesondere wenn sich die Vermögenslage erheblich verändert hat oder eine bestimmte gesetzliche Frist abgelaufen ist.
Praktische Hinweise Zur Formulierung
Eine Erklärung sollte sachlich, kurz und eindeutig sein. Umgangssprachliche Zusätze, emotionale Schilderungen oder pauschale Aussagen wie „Ich besitze nichts“ sind ungeeignet, wenn tatsächlich Konten, Ansprüche oder Gebrauchsgegenstände vorhanden sind. Besser ist eine genaue Aufstellung mit dem jeweiligen Eigentums- oder Nutzungsverhältnis.
Auch nach dem Termin sollten Änderungen nicht ignoriert werden. Ein neues Arbeitsverhältnis, eine Erbschaft, ein Verkauf oder ein unerwarteter Zahlungseingang kann für spätere Verfahren von Bedeutung sein. Die gesetzlichen Pflichten hängen vom konkreten Verfahrensstand ab und sollten bei Unsicherheit fachkundig eingeordnet werden.
Vorlagen für administrative Schreiben sollten immer an den konkreten Sachverhalt angepasst werden. Wer Fragen zum Aufbau eines Dokuments oder zu einer individuellen Vorlage hat, kann eine redaktionelle Anfrage stellen. Bei rechtlichen Streitfragen ist dagegen eine Rechtsberatung durch eine dafür zugelassene Fachperson sinnvoll.
Die persönliche Abgabe der Versicherung sollte erst erfolgen, wenn die Angaben geprüft wurden. Eine Unterschrift bestätigt nicht nur den Text, sondern die inhaltliche Richtigkeit des gesamten zugrunde liegenden Verzeichnisses. Für allgemeine organisatorische Anliegen steht außerdem eine Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Bereiten Sie das Vermögensverzeichnis sorgfältig anhand Ihrer aktuellen Unterlagen vor und verwenden Sie den Mustertext nur als Formulierungshilfe. Entscheidend sind vollständige Angaben, ein korrektes amtliches Verfahren und die rechtzeitige Klärung offener Fragen vor dem Termin.